Synode

Die Synode ist die oberste Behörde der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Das 114-köpfige Kirchenparlament entscheidet über die Rechnung, das Budget und den Zentralsteuerfuss der Landeskirche. Es ist auch zuständig für den Erlass der landeskirchlichen Gesetze und Verordnungen und die Schaffung oder Aufhebung von landeskirchlichen Stellen und Ämtern. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kirchenvolkes erlässt die Synode auch die Kirchenverfassung.

Synode vom 24. Juni 2024

Die nächste Sitzung der Synode findet am Montag, 24. Juni 2024, ganztägig, von 8.00 bis 17.30 Uhr, in Frauenfeld statt. Sie beginnt um 8.00 Uhr mit einem Gottesdienst in der Kirche Kurzdorf in Frauenfeld. Die Verhandlungen im Rathaus Frauenfeld beginnen um 9.30 Uhr. Die Sitzung der Synode ist öffentlich. Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen. Die Verhandlungen beginnen um 9.30 Uhr. Von 12.00 bis 13.45 Uhr ist Mittagspause und am Nachmittag werden die Beratungen um 13.45 Uhr fortgesetzt. Die Sitzung dauert bis längstens 17.30 Uhr. 

Weitere Infos

Generelle Infos

Von der Theologen-Versammlung zum Kirchenparlament
Wie viele Begriffe der kirchlichen Sprache kommt das Wort "Synode" aus dem Griechischen. "Synodos" heisst: Zusammenkunft, Vereinigung - auch im Sinne von Versammlung. Man kommt zusammen, um einen gemeinsamen Weg zu gehen oder allenfalls zu suchen. Das steckt auch in der Thurgauer "Synode": das Bemühen um Wege, die für alle gangbar sind und von allen gegangen werden sollen.

Biblisches Vorbild
Solche Zusammenkünfte gibt es seit den frühesten Zeiten der christlichen Kirche. Bereits in der Apostelgeschichte ist uns eine "Synode" bezeugt, die einen solchen gangbaren Weg zu suchen hatte (Apostelgeschichte 15). Die Frage, die zu entscheiden war, lautete: Können Heiden (das heisst Nicht-Juden) Christen werden, ohne auf das ganze jüdische Gesetz verpflichtet zu werden? An einer Zusammenkunft in Jerusalem haben die Apostel diese Frage beraten. Dabei setzte sich die Auffassung durch: Nicht durch das Halten des Gesetzes, sondern durch die Gnade des Herrn wird der Mensch gerettet. Darum müssen sich Nichtjuden, die Christen werden wollen, nicht zuerst dem jüdischen Gesetz unterziehen. Dieser Weg ist für alle gangbar und hat seither Geltung behalten.

Synoden für Lehrentscheide
In den ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche gab es immer wieder wichtige Fragen zu entscheiden. Sie betrafen in erster Linie den Glauben und die Lehre. Die Kirche hatte dabei deutlich zu machen, wie sie denkt und worin sie sich von anderen Religionen oder von philosophischen Strömungen unterscheidet. Die altkirchlichen Synoden (auch Konzilien genannt) dienten einerseits der Standortbestimmung in einer nichtchristlichen Umwelt; andererseits wurden auch innerkirchliche theologische Streitfragen geklärt und geregelt. Diese Aufgabe behielten die Synoden oder Konzilien bis in die Reformationszeit und darüber hinaus, in der römisch-katholischen Kirche sogar bis heute. Sie waren Zusammenkünfte der kirchenleitenden Amtsträger (Bischöfe, d.h. Gemeindeleiter, nach reformiertem Verständnis also Gemeindepfarrer), welche als Theologen in theologischen und geistlichen Fragen Beschlüsse fassten.

Die Synode im Thurgau
Auch die erste Synode, die in der Reformationszeit im Thurgau stattfand, diente der Standortbestimmung und der Suche nach einem für alle gangbaren Weg. Man war damals auch unter den Evangelischen überzeugt, dass in einem Gebiet (Fürstentum, Stand, Gemeine Herrschaft) eine Gleichförmigkeit des Glaubens und Lebens herrschen müsse. Nicht jede einzelne Gemeinde und nicht jeder einzelne Gläubige sollte nach Gutdünken beliebig entscheiden und verfahren können. Die Einheit der Lehre war ein dringendes Erfordernis, da die Altgläubigen auseinandergehende Auffassungen als Beweis dafür werteten, dass der "neue Glaube" nicht der Wahrheit entspreche. Zur Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse in der Gemeinen Herrschaft Thurgau wurde am 4. Dezember 1529 zur ersten Synode nach Frauenfeld eingeladen. Aufgeboten waren alle Priester- und Prädikanten sowie aus jeder Gemeinde zwei oder drei Männer nicht-geistlichen Standes. Die erste Thurgauer Synode war also keine reine Pfarrersynode. Ziel war die Einführung der Reformation im ganzen Gebiet. Prominentester Teilnehmer war der Zürcher Reformator Huldrych Zwingli. Zur Verhandlung kamen unter anderem die Abendmahlsfrage (um das rechte Verständnis der Einsetzungsworte und also des Abendmahls überhaupt) und die unterschiedlichen Lehrmeinungen der Täufer. Die erste Thurgauer Synode erreichte eine Übereinstimmung der Lehre mit Zürich und eine Abgrenzung gegenüber den Täufern. An den folgenden beiden Synoden von 1530 und 1531 wurden keine grossen grundlegenden Lehrfragen mehr entschieden, sondern innere Angelegenheiten geregelt. Nach der Niederlage der Evangelischen in der Schlacht bei Kappel 1531 verlor die evangelische Kirche im Thurgau ihre kurze Selbständigkeit. Die evangelischen Thurgauer Pfarrer wurden den Synoden von Zürich und St.Gallen zugeteilt. Erst 1798 mit der Entlassung des Thurgaus aus dem Untertanenverhältnis und 1803 mit der Gründung eines eigenen Kantons begann auch die Entwicklung einer eigenständigen Thurgauer Landeskirche. Die Synode der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau tagte erstmals im Mai 1813 in Frauenfeld.

Synode als kirchliches Parlament
In den reformierten Kirchen der Schweiz blieben die Synoden bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts Theologen-Versammlungen. (In der Bündner Kirche ist die Synode heute noch eine Pfarrer-Synode.) Unter den Kirchenleitungen des 17. und 18. Jahrhunderts erlangten sie jedoch keine grosse Bedeutung. Unter dem Einfluss der Französischen Revolution wandelten sich die politischen Verhältnisse sehr stark. Demokratisches Gedankengut hatte sich weit verbreitet und bestimmte zunehmend die politischen Ordnungen. Prinzipien wie Gewaltentrennung und Volksvertretung fanden auch in die Kirche Eingang. So wurden mit der Zeit die Synoden zu Parlamenten der Landeskirchen. Die verfassungsmässig gewährleistete Glaubens- und Gewissensfreiheit führte dazu, dass sich die Synoden immer weniger mit Fragen der rechten Lehre befassten. Sie entwickelten sich in Parallele zum Staat zu obersten gesetzgebenden Behörden.

Schaffung von Stellen
Aufgrund der Kirchenverfassung ist die Synode für das Leben der Landeskirche verantwortlich. Die Landeskirche übernimmt die Aufgaben, die die Kirchgemeinden nicht in eigener Regie wahrnehmen können. Dazu gehören zum Beispiel die Aus- und Weiterbildung der Katechetinnen und Katecheten für den Religionsunterricht, die Angebote der Erwachsenenbildung und der Jugendarbeit und der diakonische Dienst für Erwerbslose. In diesen Bereichen erhalten die Gemeinden personelle Unterstützung und Beratung durch Fachpersonen der Landeskirche und ihre Fachstellen. Die Synode entscheidet über die Schaffung dieser landeskirchlichen Fachstellen und ihre Finanzierung.

Erlass von Gesetzen
Im Rahmen der vom Thurgauer Kirchenvolk genehmigten Kirchenverfassung und der Kirchenordnung trifft die Synode auch einheitliche Regelungen für die ganze Landeskirche. Sie setzen den Rahmen, in dem die 61 Kirchgemeinden und ihre Pfarrämter handeln können.
Am 6. Dezember 2021 hat sie zum Beispiel über die neue Besoldungsverordnung für die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer und für die Angestellten der Landeskirche entschieden.

Der für die Amtsdauer 2022 bis 2026 gewählten Synode gehören 54 Frauen und 59 Männer an. 14 Mitglieder der Synode sind Pfarrer, fünf sind Pfarrerinnen und zwei sind Diakone. Damit gehören der Synode 21 ordinierte und von den Kirchgemeinden gewählte Amtsträgerinnen und -träger an. Eine Kirchgemeinde kann nicht mehr als eine oder einen ihrer Pfarrerinnen und Pfarrer und Diakoninnen und Diakone in die Synode abordnen. Darüber hinaus haben sich weitere Pfarrpersonen und Diakone und Diakoninnen in die Synode wählen lassen. Insgesamt 26 Synodale sind Pfarrpersonen oder Diakone und Diakoninnen. Von den 113 gewählten Mitgliedern der Synode sind 40 zum ersten Mal in die Synode gewählt worden, also Neulinge.

Aktuelles Mitgliederverzeichnis

  • Montag, 24. Juni 2024, ganzer Tag, Frauenfeld: Sitzung der Synode
  • Montag, 25. November 2024, ganzer Tag, Weinfelden: Sitzung der Synode
  • Montag, 30. Juni 2025, Frauenfeld
  • Montag, 24. November 2025, Weinfelden

Synode vom Montag, 24. Juni 2024 in Frauenfeld

Der Kirchenrat beantragt der Synode am 26. Juni 2024 eine neue Stelle für Gemeindeentwicklung und Mitarbeitendenförderung

Diakonie soll in den Gemeinden gelebt werden

Der Kirchenrat will das Gewicht des diakonischen Handelns in die Kirchgemeinden verschieben. Anstelle der aufgegebenen Beratungsstelle für Arbeitslose der Landeskirche beantragt der Kirchenrat der Synode am 26. Juni 2024 eine neue Stelle für Gemeindeentwicklung und Mitarbeitendenförderung.

Ernst Ritzi*

Anstelle der bisher von der Landeskirche in Weinfelden angebotenen Beratungsstelle für Arbeitslose will der Kirchenrat mit einer neuen Stelle für Gemeindeentwicklung und Mitarbeitendenförderung das diakonische Handeln in den Kirchgemeinden fördern unterstützen. Am 24. Juni 2024 entscheidet die Synode über die Schaffung einer 50-Prozent-Stelle.

Beratung für Arbeitslose aufgegeben
Die bisherige kirchliche Beratungsstelle für Arbeitslose hat ihre Tätigkeit Ende 2023 eingestellt, nachdem der Kirchenrat sich nach dem Weggang von Stelleninhaber René Büchi entschieden hatte, die Stelle nicht mehr zu besetzen und die Beratung für Arbeitslose aufzugeben. Diakon René Büchi hatte sich zusammen mit seiner Frau, die von Beruf Pfarrerin ist, entschieden, in einer Zürcher Gemeinde eine neue Herausforderung anzunehmen. Hauptgrund für die Aufgabe der Arbeitslosenberatung war die insgesamt sehr gute Beschäftigungssituation mit deutlich weniger Arbeitslosigkeit als in früheren Jahren.

«Fruchtbringende Kirche für andere sein»
Der Kirchenrat ist in Absprache und unter Einbezug der Diakoniekommission zum Schluss gekommen, dass die diakonische Hilfe für Menschen in Not in den Kirchgemeinden gefördert und gestärkt werden soll. Damit die Kirchgemeinden fruchtbringende Kirche für andere sein können müssen sie – so die Idee des Kirchenrates - in ihren «komplexen organisatorischen Herausforderungen und im Bereich Freiwilligenarbeit» unterstützt werden. Deswegen schlägt der Kirchenrat der Synode vor, die bewilligten 50 Stellenprozente im Bereich Diakonie für eine neue Fachstelle Gemeindeentwicklung und Mitarbeitendenförderung einzusetzen.

Gemeinden als «sorgende Gemeinschaften»
Der Kirchenrat verspricht sich von der Stellenschaffung wertvolle Impulse: «Die Stelle soll der Unterstützung von Kirchbehörden und Mitarbeitenden dienen, damit Energie frei wird, um diakonische Angebote aufzubauen und zu vernetzen. So können die Gemeinden als sorgende Gemeinschaften (Caring Communities) befähigt und gestärkt werden.»

Zusammenarbeit mit Projektstelle Start-up Kirche
Der Kirchenrat will die neue Fachstelle Gemeindeentwicklung und Mitarbeitendenförderung zunächst auf fünf Jahre befristen. Nach drei Jahren will er der Synode einen Zwischenbericht erstatten. Eine enge Zusammenarbeit soll mit der Projektstelle Start-up Kirche gepflegt werden. Zur Stelle Start-up Kirche mit Stelleninhaberin Flavia Hüberli legt der Kirchenrat der Synode vom 24. Juni 2024 einen positiven Zwischenbericht vor. Mit dem Kafi Mobil und dem Angebot Hiking Church ist der Innovationsstelle der Thurgauer Landeskirche ein guter Start gelungen. Der Kirchenrat ist überzeugt, dass die neue Fachstelle Gemeindeentwicklung und Mitarbeitendenförderung die Angebote und Impulse von Start-up Kirche sinnvoll ergänzen wird.

Konfirmationsjahr: Auch andere als Pfarrpersonen
Einen Schritt weiterkommen will der Kirchenrat an der Synode vom 24. Juni 2024 bei der Öffnung der Leitung des Konfirmationsjahres über den Kreis der Pfarrpersonen hinaus. Nachdem die Synode am 27. November 2023 die nötigen Anpassungen der Kirchenordnung genehmigt hat, müssen nun noch zwei Verordnungen angepasst werden, damit die Leitung des Konfirmationsjahres in Zukunft neben den Pfarrpersonen auch an andere «entsprechend ausgebildete Personen» übertragen werden kann.

Rechnung schliesst mit Plus von 334'000 Franken
Die Rechnung 2023 der Evangelischen Landeskirche schliesst mit einem Plus von 334'000 Franken ab. Der Kirchenrat beantragt der Synode, den Ertragsüberschuss dem Eigenkapital zuzuweisen.

Jahresbericht 2023 gibt Gedankenanstösse
Im Jahresbericht 2023 informiert der Kirchenrat über die Tätigkeit der Landeskirche und der Kirchgemeinden. In Grundsatzbeiträgen geben die Mitglieder des Kirchenrates Einblick in ihre Tätigkeit und wagen einen Blick in die Zukunft. Kirchenratspräsidentin Prof. Dr. Christina Aus der Au geht vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Kirchenrates gegen die im Thurgauer Grossen Rat diskutierte Verpflichtung, dass alle Alters- und Pflegeheime im Kanton den assistierten Suizid zulassen sollten, der Frage nach, wie sich die Kirche in die öffentliche Diskussion einbringen kann und soll. Der auf 31. Mai 2024 zurücktretende Kirchenrat Hanspeter Heeb hat im Rückblick auf seine Tätigkeit im Kirchenrat einen persönlichen Text verfasst, in dem er seine Erfahrungen spiegelt und einordnet und Kirchenrat, Landeskirche und Kirchgemeinden auf Fragen aufmerksam macht, die sich aktuell und in Zukunft stellen. Der Text ist nicht als Meinung des Kirchenrates zu verstehen – bedenkens- und lesenswert ist er aber auf jeden Fall…

Verhandlungen der Synode sind wie immer öffentlich
Die Verhandlungen der Thurgauer Synode vom Montag, 24. Juni 2024, sind öffentlich. Sie finden von 9.30 bis 12.00 Uhr und von 13.45 bis 17.30 Uhr im Rathaus in Frauenfeld statt. Zuvor wird in der evangelischen Kirche Kurzdorf in Frauenfeld um 8.00 Uhr ein öffentlicher Synodegottesdienst gefeiert.

*Ernst Ritzi ist Aktuar des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau
 

Sitzungsunterlagen

 

 

Vorsynoden zur Sitzung der Synode vom 24. Juni 2024

Zur Vorberatung der Geschäfte der Synode vom Montag, 24. Juni 2024, finden die folgenden Vorsynodeversammlungen statt:

Aadorf: Montag, 17. Juni 2024. 18.30 Uhr, evang. Kirchgemeindezentrum, Wiesentalstrasse 16, Aadorf. Organisation: Heinrich Krauer, Münchwilen

Amriswil (Oberthurgau): Montag, 17. Juni 2024, 19.30 Uhr, Altes Pfarrhaus, Bahnhofstrasse 3, Amriswil. Organisation: Pfarrer Gerrit Saamer, Egnach

Burg (Kapitel Untersee): Dienstag, 11. Juni 2024, 19.30 Uhr, evang. Kirchgemeindehaus uf Burg, Stein am Rhein. Organisation: Pfarrerin Sabine Aschmann, Schlatt; und Roland Ziegler, Burg

Frauenfeld: Montag, 17. Juni 2024, 19.00 Uhr, Viva Begegnungszentrum, Rheinstrasse 46, Frauenfeld (jeweils am Montag vor der Synode). Organisation: Pfarrer Haru Vetsch, Frauenfeld

Kreuzlingen: Mittwoch, 19. Juni 2023, 19.00 Uhr, evang. Kirchgemeindehaus, Bärenstrasse 25, Kreuzlingen. Organisation: Diakon Hanspeter Rissi, Kreuzlingen

Neukirch an der Thur (Kapitel Weinfelden): Donnerstag, 20. Juni 2024, 19.30 Uhr, evang. Kirchgemeindehaus, Kirchstrasse 8, Neukirch an der Thur. Organisation: Gernot Klein, Neukirch an der Thur

Es ist möglich, auch zu einer anderen Vorsynode zu gehen, die ausserhalb des Kapitels/ Bezirks stattfindet.

Das ist die aktualisierte Sitzordnung der Synode vom 24. Juni 2024

Sitzordnung

Die Unterlagen für die Sitzung der Synode vom 24. Juni 2024 (sie werden laufend ergänzt) finden Sie unter:

24.Juni 2024

 

Büro und Kommissionen

Die Leitung der Synode geschieht durch das Büro. Dieses setzt sich zusammen aus dem Synodalpräsidenten oder der Synodalpräsidentin, dem Vizepräsidium, zwei Personen in der Funktion des Aktuariats und vier Stimmenzählenden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

  • Präsidium: Pfr. Haru Vetsch
    Portrait
  • Vizepräsidium: Margrit Gentsch
    Portrait
  • Aktuariat: Pfr. Steffen Emmelius
    Portrait
  • Aktuariat: Johanna Pilat
    Portrait
  • Stimmenzählerin: Elsbeth Graf
    Portrait
  • Stimmenzähler: Pfr. Ulrich Henschel
    Portrait
  • Stimmenzählerin: Susanna Müller
    Portrait
  • Stimmenzähler: Dominik Murer
    Portrait
  • Ersatzmitglied des Büros der Synode: Heinz Lanz
    Portrait

Die Geschäftsprüfungskommission ist eine ständige Kommission der Synode. Sie ist für die Vorberatung der Rechnung, des Voranschlags des Zentralfonds und des Rechenschaftsberichtes des Kirchenrates zuständig. Sie nimmt auch Stellung zu Sachgeschäften, für die keine Spezialkommission eingesetzt wird. Sie setzt sich aus sieben Mitgliedern der Synode zusammen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

Die Redaktionskommission ist eine ständige Kommission der Synode. Sie ist für die redaktionelle Bereinigung der Änderungen und Zusätze zuständig, die bei der Beratung von rechtlichen Erlassen in der Synode eingebracht werden. Sie setzt sich aus fünf Mitgliedern der Synode zusammen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

Haru Vetsch

PfarrerIn Synode

Evangelische Synode
des Kantons Thurgau
Präsidium
Pfr. Haru Vetsch
Mühlewiesenstrasse 32
8500 Frauenfeld
052 721 22 27
haru.vetsch@STOP-SPAM.evang-tg.ch