Gottesdienststellvertretung

Sind bei Sonntagsgottesdiensten und in der Betreuung vom Amtswochen (vor allem für Abdankungen) Lücken zu füllen, stehen den Kirchgemeinden von der Landeskirche zur Verfügung gestellte - laufend aktualisierte - Adresslisten von Personen zur Verfügung, die für einzelne Gottesdienststellvertretungen angefragt werden können: Pfarrpersonen im Ruhestand; Theologiestudierende und Laienpredigerinnen und Laienprediger. Die Landeskirche geht davon aus, dass die Kirchgemeinden selbst dafür besorgt sind, dass die Lücken gefüllt werden können. Bei der Verrechnung bietet die Landeskirche ihre Dienste an.

Aufgabenbeschreibung

Das Sekretariat der Landeskirche übernimmt die Vermittlung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern für Sonntagsgottesdienste und Jugendgottesdienste nur ausnahmsweise und notfallmässig. Insbesondere bei:

  • Verhinderung wegen Krankheit
  • andern kurzfristig nötigen Vertretungen
  • besonders anspruchsvollen Aufgaben (z.B. eine bevorstehende Konfirmation)
  • Überforderung oder Vakanz bei der für das Suchen einer Stellvertretung zuständigen Stelle in der Kirchgemeinde

Dokumente

Alle nötigen Dokumente zur Regelung von Pfarramtstellvertretungen 

Monika Frei

Kanzlei des Evangelischen Kirchenrates

Evangelischer Kirchenrat des Kantons Thurgau
Pfarramtsstellvertretungen
Kirchenratskanzlei
Monika Frei
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