Kirchenrat

Der Kirchenrat leitet die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau als Aufsichts-, Vollzugs- und Verwaltungsbehörde. Er fördert und unterstützt die Einheit der Kirche nach innen und aussen. Der Kirchenrat besteht aus fünf Mitgliedern, aus drei Laien und zwei Geistlichen. Die Mitglieder des Kirchenrates werden von der Synode auf eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

Die Aufgaben des Kirchenrates

Der Kirchenrat leitet die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau als Aufsichts-, Vollzugs- und Verwaltungsbehörde. Er fördert und unterstützt die Einheit der Kirche nach innen und aussen. Der Kirchenrat besteht aus fünf Mitgliedern, aus drei Laien und zwei Geistlichen. Die Mitglieder des Kirchenrates werden von der Synode auf eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

Als Exekutive sorgt der Kirchenrat für den Vollzug der kirchlichen Gesetze und Verordnungen. Zu Handen der Synode entwirft er die kirchlichen Gesetze, Verordnungen und Reglemente. Er vertritt die Landeskirche gegenüber anderen christlichen Kirchen und gegenüber den staatlichen Behörden. Zur Erfüllung übergeordneter Aufgaben arbeitet der Kirchenrat mit schweizerischen Institutionen zusammen. Als Mitgliedkirche der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS ist die Thurgauer Kirche auch an den landeskirchlichen Hilfswerken und Missionen beteiligt. Dazu gehören das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz HEKS und "Mission 21". Das Konkordat bietet Gewähr für die Ausbildung der jungen Pfarrerinnen und Pfarrer. Zwei Mal im Jahr treffen sich der Evangelische und der Katholische Kirchenrat des Kantons Thurgau zu gemeinsamen Sitzungen, an denen über Fragen im Verhältnis zu den kantonalen Behörden und über gemeinsame Aufgaben und Projekte diskutiert wird. In den Bereichen Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und Religionsunterricht (Katechetik) wurden wiederholt mit Erfolg Projekte und Ausbildungsprogramme auf ökumenischer Basis durchgeführt.

Zur Erfüllung seiner Verwaltungsaufgaben steht dem Kirchenrat eine Verwaltung mit dem Aktuariat, Quästorat, und dem Sekretariat zur Verfügung. Zur Unterstützung der Arbeit in den Kirchgemeinden führt die Landeskirche eigene Fachstellen. Die landeskirchlichen Beauftragten werden vom Kirchenrat angestellt. Die landeskirchlichen Fachstellen decken die Bereiche Religionsunterricht (Katechetik), Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, und Kirchliches Feiern mit Kindern und Jugendlichen ab. Für den Religionsunterricht, in den Theologiekursen für Erwachsenen und Laienpredigerinnen- und und Laienpredigerkursen bietet die Landeskirche eigene Ausbildungsgänge an.

Im Namen der Landeskirche nimmt der Kirchenrat in der Öffentlichkeit und gegenüber den staatlichen Behörden auch Stellung zu aktuellen politischen, sozialen, gesellschaftspolitischen Fragen. Zum Eidgenössischen Dank- Buss- und Bettag gibt der Kirchenrat einen Gedankenanstoss im Videoformat heraus. Er nimmt aktuelle gesellschaftspolitische Fragen auf und will grundsätzliche Gedankenanstösse geben.

Im Rahmen der vom Kirchenvolk und von der Synode mit der Kirchenverfassung, der Kirchenordnung und von Verordnungen und Reglementen erlassenen Bestimmungen sorgt der Kirchenrat für den geordneten Vollzug. Er erlässt dabei eigene Verordnungen und Reglemente und gibt den Kirchgemeinden und Pfarrämtern in Beschlüssen und Kreisschreiben die nötigen Richtlinien. Als Aufsichts-, Rekurs- und Beschwerdeinstanz entscheidet der Kirchenrat bei Anständen zwischen Kirchgemeinden und zwischen dem Pfarrer oder der Pfarrerin und der Kirchenvorsteherschaft. In geistlich-theologischen Fragen sind die Pfarrerinnen und Pfarrer der Aufsicht des Kirchenrates unterstellt. Sie sind in ihrer Tätigkeit neben den gesetzlichen Bestimmungen auch an das bei der Installation abgelegte Amtsgelübde gebunden.
Der Kirchenrat entscheidet über die Wahlfähigkeit von Pfarrerinnen und Pfarrern, die nicht im Besitz des Wahlfähigkeitszeugnisses der Konkordatsprüfungsbehörde sind. Weiter erteilt der Kirchenrat die Ordination zum Kirchendienst und beauftragt die Dekanate mit der Einsetzung der von den Kirchgemeinden gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer. Er kann ausnahmsweise auch Laien die Predigterlaubnis erteilen und ihnen die Leitung von Gottesdiensten übertragen. In Zusammenarbeit mit den Kirchenvorsteherschaften sorgt er für die Wiederbesetzung der Pfarrstellen in den Kirchgemeinden. Der Kirchenrat entscheidet über die Vereinigung oder Trennung bestehender Kirchgemeinden oder einzelner ihrer Teile, die Verbindung von Kirchgemeinden durch ein gemeinsames Pfarramt und die Schaffung, Änderung des Umfangs oder Aufhebung von Pfarrämtern oder Teilzeitpfarrämtern und Diakonaten.

Aktuelle Newsletter

Erfahren Sie, was aktuell im Kirchenrat und den einzelnen Fachstellen so läuft

Die Mitglieder des Kirchenrates

Präsidentin

  • Prof. Dr. theol. Christina Aus der Au
    Präsidialressort
    Portrait

Mitglieder

  • Ruth Pfister, Märstetten
    Vizepräsidentin
    Ressort Kirche, Kind und Jugend
    Portrait
  • Pfr. Lukas Weinhold, Wängi
    Ressort Seelsorge, Mission und Theologie
    Portrait
  • Gerda Schärer; Berlingen
    Ressort Erwachsenenbildung und Medien
    Portrait
  • Pfr. Paul Wellauer, Bischofszell
    Ressort Diakonie und Pfarramtliches
    Portrait

Kirchenrat 
Bankplatz 5 
8500 Frauenfeld 
Tel. 052 721 78 56 
kanzlei@STOP-SPAM.evang-tg.ch 
http://www.evang-tg.ch